Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung!
Ausnahmen: Kfz-Zulassungsstellen Freyung und Grafenau sowie Führerscheinstelle kann auch ohne Termin aufgesucht werden
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