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  • Schulpflicht

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.freistaat.bayern/schulpflicht